Abbrucharbeiten - Ende vor dem Neuanfang

Abbrucharbeiten stellen immer eine Zäsur dar, denn wo Neues entstehen soll, muss Altes weichen. Wo die Bagger anrollen, wird bald ein baulicher Neustart erwartet und neue Pläne nehmen optisch Gestalt an. Abbrucharbeiten definieren sich als notwendige Arbeiten, um funktionsuntüchtige bzw. nicht mehr benötigte Bauwerke abzutragen. In diesem Zusammenhang kann es sich jedoch auch um technische Anlagen und Bauwerksteile handeln. Werden solche Arbeiten vorgenommen, entstehen Bau- und Abbruchabfälle, die als sogenannte Baurestmasse gilt.

 

Bevor die Bauarbeiten beginnen, ist es notwendig, die einzelnen Bauwerksteile auf Standsicherheit und Tragfähigkeit zu überprüfen. Oft geht es auch darum, diese mittels Absteifungen ordnungsgemäß zu sichern. In diesem Kontext werden präzise Regelungen notwendig, die sowohl der Abfallvermeidung und Abfallverwertung als auch der Abfallbeseitigung und Abfallbewirtschaftung dienen. Sind Abbrucharbeiten geplant, so sehen sich auch für die Baubeteiligten einer Vielzahl von Aufgaben gegenüber. So haben die involvierten Bau- und Abbruchunternehmen auch dafür Sorge zu tragen, dass entstehende Abbruchabfälle einer nachhaltigen Verwertung zugeführt werden. Das heißt, dass diese unter Umständen getrennt gesammelt, befördert, gelagert und entsorgt werden müssen.

 

Im Fokus steht dabei die Getrennthaltung genauso wie das Recycling. Apropos die Getrenntsammlung von Abfällen, diese könnte nur entfallen, wenn technische Voraussetzungen fehlen und eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vorliegt. Diese Aspekte werden unter Berücksichtigung von besonderen Umständen und als Einzelfall gründlich geprüft und können geringe Mengen und eine hohe Verschmutzung betreffen. Übrigens gelten in puncto Sortierarbeit und Getrenntsammlung Dokumentationspflichten für Bauabfälle, die jede einzelne Baustelle betreffen. Diesen Pflichten wird der Entsorger durch Fotos, Lieferscheinen, Lageplänen und sonstigen Nachweisen gerecht.

 

Die Leistungsaus- und -beschreibung erfolgt nach üblichen Norm-Vorschriften. Sollte nur eine funktionale Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsprogramm erfolgen, dann ist es empfehlenswert, auch den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfallmassen zu konkretisieren. In diesem Kontext ist es keine Seltenheit, dass ein Bauwerk auch vollständig entfernt werden muss. Ist dies der Fall, sollte vor dem Abbruch eine präzise Bestandsaufnahme erfolgen. Auf diese Weise wird zu 100 Prozent sichergestellt, dass sowohl die schadstoffbelasteten als auch die als gefährlich eingestuften Abfälle einen getrennten Ausbau und eine gesonderte Entsorgung erfahren. Werden Bauarbeiten, die dem Abbruch dienen, notwendig, so sind auch bestimmte Anforderungen hinsichtlich öffentlicher Bauaufträge zu beachten. Diese befinden sich explizit in den Vergabehandbüchern. Auch weitergehende Publikationen, die sich mit der Problematik der Abfallvermeidung in der Baubranche beschäftigen, sind von Interesse. Oft bieten sie zahlreiche Informationen und Tipps für Architekten und Bauherren bzw. an einem Bau Beteiligte bzw. Interessierte, damit schon in der Planungsphase bzw. Baudurchführung sinnvoll mit der Reduzierung des Abfallaufkommens umgegangen wird. Des Weiteren stellen sie sicher, dass unvermeidbare Abfälle einer guten Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt werden. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass Arbeiten rund um den Abbruch bzw. die Demontage von Bauwerken stets fachkundig zu planen, unter professioneller Aufsicht und nach bzw. mit schriftlicher Anweisung durchzuführen sind.

Leistungen dieser Art bietet z.B. die MKS Abbruch Berlin GmbH an.


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